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Verkehrsmedizin
Die neuen komplizierten Richtlinien für Führerscheinbewerber
Die neuen komplizierten Richtlinien für Führerscheinbewerber
Führerscheinbewerber Klasse A und B (Leichtkrafträder und PKW bis 8 Sitze, max. 3 500 kg) benötigen einmalig einen Sehtest vom Optiker, TÜV, Betriebsarzt, Arzt für Verkehrswesen oder Augenarzt.
Führerscheinbewerber der Klasse C (Fahrzeuge über 3 500 kg) bzw. C 1 (bis max. 7 500 kg) und CE ( mit schwerem Anhänger ) benötigen einen Sehtest wie bei Klasse A und B, zusätzlich ein ärztliches Zeugnis, das der Hausarzt ausstellen kann (aber auch der Betriebsarzt oder der Arzt für Verkehrswesen).
Führerscheinbewerber der Klasse D, D 1, DE und D 1E benötigen ein augenärztliches Attest. Außerdem ist eine Bescheinigung eines Betriebsarztes oder eines Arztes für Verkehrswesen erforderlich mit einem Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen an Belastbarkeit, Konzentration, Aufmerksamkeit, Orientierung und Reaktionsfähigkeit durch ein anerkanntes Testverfahren.
LKW-Fahrer benötigen jetzt ab dem 50. Lebensjahr eine ärztliche Bescheinigung und einen Sehtest durch einen Augenarzt bzw. Betriebsarzt. Eine Wiederholung ist alle 5 Jahre erforderlich, ohne die Bescheinigung wird der Führerschein ungültig. Busfahrer benötigen ab dem 50. Lebensjahr; Taxifahrer (Fahrer mit Personenbeförderungsschein) ab dem 60. Lebensjahr 5-jährlich eine Bescheinigung entsprechend den Führerscheinbewerbern der Klasse D.
Bus- und Taxifahrer müssen sich jetzt alle 5 Jahre untersuchen lassen (früher alle 3 Jahre). Erforderlich sind die Untersuchungen AG, AA. Unabhängig von den Untersuchungsintervallen sind ab dem 50. Lebensjahr bei Busfahrern und ab dem 60. Lebensjahr bei Taxifahrern die unten aufgeführten Untersuchungen erforderlich.
Die nach der neuen Fahrerlaubnisverordnung geforderte Ärztliche Untersuchung wird von mir durchgeführt. Die jeweils zu erstellenden Gutachten sind Voraussetzung zur Erlangung bzw. Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen C und D sowie zur Erlangung bzw. Verlängerung der Erlaubnis zur Personenbeförderung und Ihrer Führerscheinstelle bei Antragstellung vorzulegen.
Wir bitten um rechtzeitige Terminabsprache!
Bitte beachten Sie: Diese Gutachten dürfen nicht zu Lasten der Krankenkassen erstellt werden, die Kosten hierfür sind ausschließlich vom Auftraggeber zu tragen.
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