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Reisen mit koronarer Herzkrankheit

Patienten mit Koronarar Herzkrankheit dürfen reisen

  • wenn die körperliche Leistungsfähigkeit nicht wesentlich eingeschränkt ist.
  • wenn sie bei hoher Belastung zum Beispiel beim Bergangehen nur leichte Angina pectoris haben
  • wenn sie stabile Angina pectoris haben, also unter bekannten Beschwerden leiden, die sich nicht verschlimmern

Was KHK-Patienten im Urlaub bei sich haben sollten

  • Die verordneten Medikamente in ausreichender Menge und zusätzlich Nitro-Spray
  • den letzten Katheterbericht
  • einen Ausweis mit den Laborwerten der Blutgerinnung bei gerinnnungshemmender Therapie
  • den letzten Echo-Bericht
  • ihren Schrittmacherausweis
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